Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Hoftankbörse-Vermittlungsplattform · Stand: 17. Juli 2026
Hoftankbörse betreibt eine digitale, neutrale Vermittlungs- und Ausschreibungsplattform, über die Abnehmer ihren Bedarf an Kraftstoffen (Diesel EN590, HVO100, AdBlue) ausschreiben und Lieferanten hierauf Angebote abgeben. Hoftankbörse tritt ausschließlich als neutrale Vermittlerin und Software-Anbieterin auf und wird nicht Vertragspartei der über die Plattform angebahnten Lieferungen.
Der Abnehmer stellt einen Bedarf ein (Menge, Ort, Termin, Zahlungsziel). Passende Lieferanten geben verdeckte Gebote ab; ein Lieferant kann ein vom Wunsch abweichendes Zahlungsziel anbieten. Die Auswahl trifft allein der Abnehmer: Er erteilt den Zuschlag nach freiem Ermessen, ist nicht verpflichtet, das preislich beste Gebot anzunehmen, und kann auch von einem Zuschlag absehen. Hoftankbörse trifft keine Auswahl und gibt keine Erklärung im Namen einer Partei ab. Mit dem Zuschlag werden den beteiligten Parteien die Kontaktdaten offengelegt; der Liefer-/Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen Abnehmer und Lieferant zustande, dessen Abwicklung (Lieferung, Rechnung, Zahlung) erfolgt direkt zwischen diesen Parteien. Beim Tankstopp erfolgt die Betankung an einer Station des bezuschlagten Lieferanten gegen digitale Freigabe; diese ist eine Fahrer-Freigabe und kein Zahlungsmittel.
| Teilnehmerrolle | Entgelt |
|---|---|
| Abnehmer (Spedition / Flotte) | 0,00 € — dauerhaft kostenlos. Keine Anmelde-, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, kein Abnahmezwang. |
| Lieferant — Lieferung an Hoftankstelle | 0,5 Ct je gelieferten Liter (0,005 €/L), zzgl. USt. |
| Lieferant — Tankstopp an der Station | 0,5 Ct je getankten Liter (0,005 €/L), zzgl. USt. |
Die Erfolgsgebühr des Lieferanten fällt ausschließlich bei erteiltem Zuschlag an und bemisst sich nach der tatsächlich gelieferten bzw. getankten Menge. Kein Zuschlag – keine Gebühr. Gebührenschuldner ist stets der bezuschlagte Lieferant. Die Abrechnung erfolgt durch Hoftankbörse gegenüber dem Lieferanten; Zahlungsziel 14 Tage.
Über die Plattform fließt kein Geld zwischen Abnehmer und Lieferant. Die Zahlung für den Kraftstoff läuft ausschließlich direkt zwischen den Vertragsparteien. Hoftankbörse wickelt keine Zahlungen zwischen den Nutzern ab und erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Hoftankbörse vereinnahmt allein die eigene Erfolgsgebühr gemäß § 3.
Hoftankbörse vermittelt lediglich und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrags, für Bonität und Zahlungsfähigkeit der Gegenseite sowie für Liefer- und Leistungsfähigkeit, Menge, Qualität, Termintreue oder Preis. Für die Erfüllung des vermittelten Vertrags haften ausschließlich Abnehmer und Lieferant; insbesondere trägt der Lieferant das Bonitäts- und Ausfallrisiko des Abnehmers.
Im Übrigen haftet Hoftankbörse unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht (insbesondere Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit). Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Hoftankbörse eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat; sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Hoftankbörse.
(1) Das Zahlungsziel richtet sich nach der Ausschreibung des Abnehmers bzw. dem hierauf abgegebenen Angebot des Lieferanten (Zuschlag). Rechnungsstellung und Zahlung wickeln Abnehmer und Lieferant unmittelbar untereinander ab (§ 2, § 4).
(2) Der Lieferant ist berechtigt, nach erteiltem Zuschlag und vor Lieferung eine Bonitäts- bzw. Kreditscoring-Auskunft über den Abnehmer über eine von ihm gewählte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, SCHUFA, CRIF Bürgel) auf eigene Kosten einzuholen. Der Abnehmer wird hierüber durch diese Bedingungen vorab in Kenntnis gesetzt und stimmt der Einholung einer solchen Auskunft im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Liefergeschäfts zu.
(3) Ergibt die Auskunft ein erhebliches Ausfallrisiko oder liegt zum Abnehmer noch keine hinreichende Geschäftshistorie vor (Neukunde), ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauskasse (Vorkasse) oder einer anderen angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. Der Lieferant teilt dies dem Abnehmer unverzüglich mit; der Abnehmer äußert sich innerhalb einer angemessenen Frist. Der im Zuschlag festgelegte Preis bleibt hiervon unberührt.
(4) Nimmt der Abnehmer die verlangte Vorkasse oder Sicherheit nicht an, können beide Parteien vom vermittelten Liefergeschäft Abstand nehmen; eine Erfolgsgebühr gemäß § 3 entsteht in diesem Fall nicht.
(5) Hoftankbörse führt selbst keine Bonitäts- oder Kreditprüfung durch, stellt hierfür keine Daten bereit und übernimmt keine Gewähr für Bonität oder Zahlungsfähigkeit einer Partei (§ 5). Auswahl der Auskunftei, deren Kosten sowie die Entscheidung über Zahlungskonditionen und Vorkasse liegen allein beim Lieferanten. Eine etwaige Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auskunft verantwortet der Lieferant als eigenständig Verantwortlicher; Hoftankbörse ist hieran nicht beteiligt.
Nachhaltigkeitsnachweise (PoS/ISCC/REDcert u. Ä.) stammen ausschließlich vom Lieferanten bzw. Inverkehrbringer. Hoftankbörse reicht diese nur durch, stellt sie nicht aus und bestätigt oder attestiert deren Richtigkeit nicht. Verantwortlich für Inhalt und Richtigkeit bleibt der Lieferant.
Gebote werden verdeckt behandelt; kein Bieter erhält Einblick in die Gebote anderer, es gibt keine öffentliche Rangliste. Bedarfe, Mengen und Preise werden vertraulich behandelt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Offenlegung der Kontaktdaten an die jeweils andere Partei nach Zuschlag bleibt hiervon unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der DSGVO; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Für den Betrieb der Plattform ist Hoftankbörse eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Soweit Hoftankbörse personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Teilnehmers verarbeitet, gilt ergänzend ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Die Bedingungen gelten auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit; die Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Lieferanten, an Mengen oder an eine Exklusivität. Bereits erteilte Zuschläge und daraus entstandene Entgelte bleiben unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von Hoftankbörse, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
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