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Zugang anfordern
Den Link zum Passwort bekommen Sie sofort.
Wir brauchen nur Ihre Firma, Ihre E-Mail-Adresse und die Postleitzahl. Ihr Passwort legen Sie selbst fest, wenn Sie den Link aus der Mail öffnen.
So geht es weiter
- 1Passwort vergebenSie bekommen sofort eine Mail mit Ihrem persönlichen Link, über den Sie Ihr Passwort festlegen.
- 2Wir prüfen Ihr LiefergebietWir sehen uns Ihre Firma und Ihre Postleitzahlen an, schalten Sie frei und geben Ihnen per Mail Bescheid.
- 3Anfragen kommen per MailAb dann bekommen Sie jede Anfrage aus Ihrem Gebiet und entscheiden jedes Mal selbst, ob Sie einen Preis abgeben.
- 1Passwort vergebenSie bekommen sofort eine Mail mit Ihrem persönlichen Link, über den Sie Ihr Passwort festlegen.
- 2Bedarf und Preisgrenze eintragenSie geben Sorte, Menge, Ort, Termin und Ihren Höchstpreis je Liter an. Diese Grenze sieht kein Händler, auch nicht nach Fristende.
- 3Wählen, wer liefertNach Fristende haben Sie 30 Minuten Zeit, unter den Angeboten auf oder unter Ihrer Grenze zu wählen, sonst bekommt das günstigste den Zuschlag. Wenn kein Angebot auf oder unter Ihrer Grenze liegt, endet die Ausschreibung ohne Kauf.
Wenn Sie beim ersten Mal Hilfe brauchen, rufen Sie uns unter 0951 16097016 an.
Gut zu wissen
Das sollten Sie vorher wissen.
Für Betriebe
- Für Sie ist die Hoftankbörse kostenlos.
- Das gilt für jede Ausschreibung, und eine Mindestmenge gibt es nicht.
- Ihre Preisgrenze sieht kein Händler.
- Liegt bei Fristende mindestens ein Angebot auf oder unter Ihrer Grenze, kaufen Sie verbindlich. Sonst endet die Ausschreibung ohne Kauf, und Sie sehen auch keine Preise.
- Sie kaufen direkt beim Händler.
- Den Vertrag schließen Sie mit dem Händler, der auch direkt an Sie liefert und abrechnet. Sie zahlen genau den Preis, den er abgegeben hat.
Für Händler
- Kosten entstehen Ihnen nur, wenn Sie den Zuschlag bekommen.
- Die Konditionen schicken wir Ihnen mit der Freischaltung.
- Sie haben je Ausschreibung immer nur ein gültiges Angebot.
- Ihren Preis sieht kein anderer Händler, deshalb ist das keine Auktion. Bis zum Fristende können Sie Ihr Angebot zurückziehen und ein neues abgeben.
- Die Ausschreibung ist verbindlich.
- Liegt bei Fristende mindestens ein Angebot auf oder unter der Preisgrenze des Betriebs, muss er kaufen.